Streitigkeiten mit Versicherungen
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Keine Einigung mit Versicherungsunternehmen? Am 21. April 2001 wurde der Verein "Versicherungsombudsmann e.V." gegründet. Bei einem Streit zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen entscheidet der Ombudsmann anhand der eingereichten Unterlagen und Stellungnahmen bis zu einem Beschwerdewert in Höhe von EUR 5.000,-- mit bindender Wirkung für die Versicherungsunternehmen. Bis zu einem Beschwerdewert von EUR 50.000,-- gibt der Ombudsmann Empfehlungen zur Streitschlichtung ab. Über diese Grenze hinaus entscheidet das Gericht eigenständig. Mit dem Ombudsmann wurde eine unabhängige Institution geschaffen, die den Konflikt losgelöst von Interessen entscheidet und beide Seiten beleuchtet.Kontakt: |


