Kilometer-Vertrag
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Sie wünschen für Ihr Fahrzeug eine fest kalkulierte monatliche Leasing-Rate, die Grundlage für Ihre Kostenplanung ist. Zum Vertragsende möchten Sie sich nicht um den Verkauf des Fahrzeuges kümmern. Sie geben es einfach an uns zurück. Dann ist der Leasing-Vertrag mit Kilometer-Abrechnung die richtige Vertragsvariante für Sie! Wie wird die Leasing-Rate ermittelt? Basis der Kalkulation ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Einkaufsnachlässe, die Sie verhandelt haben oder die wir über Großabnehmerabkommen vereinbaren können, werden in der Leasing-Rate voll berücksichtigt. Die Höhe der Leasing-Rate ist von der Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges - die Sie angeben - abhängig. Auch bei dieser Vertragsvariante weisen wir den kalkulierten Restwert offen im Vertrag aus. Die Angabe des kalkulierten Restwertes ist notwendig, damit der Leasing-Vertrag im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (Diebstahl, Totalschaden) abgerechnet werden kann. Für die Schlußabrechnung hat der Restwert keine Bedeutung, da wir Ihnen diesen garantieren. Wie erfolgt die Rückgabe des Fahrzeuges? Zum Vertragsende geben Sie das Fahrzeug an uns oder eine Adresse, die wir Ihnen benennen, zurück. Gemeinsam mit Ihnen wird ein Rückgabeprotokoll gefertigt, in dem die Laufleistung und der Zustand des Fahrzeuges festgehalten wird. Darüber hinaus lassen wir von einem unabhängigen Gutachter ein Gutachten erstellen. Auf der Grundlage des Gutachtens nehmen wir die Schlussabrechnung des Leasingsvertrages vor. Ihre Vorteile:
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