Mietkauf-Vertrag
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Sie wünschen für Ihr Investitionsgut eine fest kalkulierbare monatliche Rate, die Grundlage Ihrer Kostenplanung ist. Zum Vertragende möchten Sie, dass das Objekt automatisch in Ihren Besitz übergeht. Weiterhin möchten Sie nicht an die Auflagen des Leasingerlasses gebunden sein. Dann ist der Mietkauf-Vertrag die richtige Vertragsvariante für Sie!Wie wird die Leasingrate ermittelt?Basis der Kalkulation ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Einkaufsnachlässe, die Sie verhandelt haben, werden in der Mietkauf-Rate voll berücksichtigt. Zur Ermittlung der Rate wird kein Restwert angesetzt. Da es sich beim Mietkauf steuerlich gesehen um einen Verkauf handelt, wird die Umsatzsteuer komplett mit der ersten Rate gezahlt. Was passiert bei Vertragsende?Mit Zahlung der letzten Rate geht das juristische Eigentum am Mietkaufobjekt automatische an Sie über. Ihre Vorteile:
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