Teilamortisations-Vertrag
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Diese Vertragsvariante wird bei Investitionsgütern angeboten, die zum Ende der Leasingdauer einen Marktwert haben (wie z.B. Fahrzeuge). Der zu erwartende Marktwert wird im Teilamortisations-Vertrag als Restwert ausgewiesen.Wie wird die Leasing-Rate ermittelt? Beim Teilamortisations-Vertrag legen wir aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und des vermuteten Marktwertes zum Vertragsende gemeinsam den kalkulierten Restwert fest. Basis der Kalkulation ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Einkaufsnachlässe, die Sie verhandelt haben, werden in der Leasing-Rate voll berücksichtigt.Was passiert am Vertragsende? Sie haben innerhalb der Kriterien des Leasing-Erlasses die Möglichkeit den Leasing-Vertrag zu verlängern. Basis für die Verlängerung ist der kalkulierte Restwert des Grundvertrages. Beim Verkauf des Investitionsgutes, ist neben dem kalkulierten Restwert auch der Marktwert zu berücksichtigen. Der Verkauf kann an Sie erfolgen, wenn dies rechtlich möglich ist und der Vertrag es vorsieht. Sie garantieren uns über das Andienungsrecht den kalkulierten Restwert.Ihre Vorteile:
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